Anwalt für Bankrecht in München

Bankkonto gesperrt? Hohe Verluste bei Aktien oder Fonds? Überhöhte Kreditzinsen?

Ihnen wurde das Konto unberechtigt gesperrt? Sie möchten eine mangelhafte Anlageberatung oder die Beratung bei einer Finanzierung anfechten? Sie stehen vor einer Auseinandersetzung im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht? Wir alle sind auf ein reibungsloses Funktionieren des Zahlungsverkehrs angewiesen und die Bankenkrise führte uns deutlich vor Augen, wie sensibel dieser Bereich ist. Aus diesen Gründen wächst der Bedarf für einen optimal qualifizierten Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht ständig.

Im Zentrum des Bankrechts stehen sämtliche Bankgeschäfte. Das Bankrecht deckt somit alle Fragen des Rechtsverkehrs mit Banken ab. Dies betrifft hauptsächlich die Beziehung des Bankkunden zu seiner Bank: bei Krediten, im Bankvertragsrecht, dem Überweisungsverkehr und beim Kreditkartengeschäft.

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Ihr Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München

Für den Bankkunden ist das Bankrecht äußerst komplex und undurchsichtig, da im Bankrecht viele Einzelgesetze existieren. Die Basis für das Bankrecht ist das Kreditwesengesetz (KWG), weitere Grundlagen findet man im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Wechselgesetz (WG) und im Scheckgesetz (ScheckG).

Das Kapitalmarktrecht ist für alle Fragen rund um die Tätigkeiten auf den Finanzmärkten zuständig. Es umfasst die Ausgabe und den Handel von und mit Wertpapieren, wie Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen oder Pfandbriefe. Aber auch Schuldscheine, Derivate, Optionsrechte und andere handelbare Papiere fallen darunter.

Sie haben Probleme mit Ihrem Immobilienfond, Rentenfond, Dachfond, Schifffond oder Aktienfond? Auch hiermit beschäftigt sich das Kapitalmarktrecht.

Wer in diesen Bereichen Beratung, Bewertung oder juristische Vertretung sucht, braucht einen Spezialisten, der sich nicht nur mit der juristischen Seite auskennt, sondern eine besondere Expertise im Bereich Bankrecht und Kapital hat. Vertrauen Sie in diesem Fall immer einem Fachanwalt, der diese Spezialisierung und auch jahrelange Erfahrung vorweisen kann.

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Verstöße gegen das Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind keine Kavaliersdelikte

Unsere Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München ist ein versierter Experte mit jahrelanger Erfahrung rund um das Thema Bank, Börse, Geldanlage und Kredit und vertritt Ihre Interessen als Mandant. Wir beraten Unternehmen und Privatleute, aber auch Banken in allen bankrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen. Unser Fachanwalt besitzt eine große fachliche Expertise und bietet kompetente juristische Betreuung. Ein weiteres Plus für Sie: Unsere Kanzlei in München kann auch Ihre komplette Vermögensverwaltung übernehmen und Sie vor Kreditinstituten vertreten.

Sollten Sie Probleme haben, wenden Sie sich unbedingt an einen Fachanwalt. Denn Verstöße gegen das Bankrecht und das Kapitalmarktrecht gelten nicht als Kavaliersdelikte und werden empfindlich bestraft. Rufen Sie uns noch heute an, denn es geht um Ihr Geld, Ihren Ruf und um Ihre finanzielle Zukunft!

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Themen im Bankrecht

Aktiengesellschaft

Aktiengesellschaften sind vielfältigen Regulierungen und Verpflichtungen unterworfen. Die Fachanwälte unserer Kanzlei in München sind darauf spezialisiert, Sie als Mandant rund um diesen Themenkomplex umfassend zu beraten. Sei es bei den zu beachtenden juristischen Fallstricken bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, der Beachtung meldepflichtiger Informationen oder die Einrichtung von Compliance-Management-Systemen. In jedem Fall ist es wichtig, die Gründung und Aufrechterhaltung einer Aktiengesellschaft nicht ohne die dafür nötige juristische Expertise durchzuführen. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte sind bestens dafür ausgebildet und freuen sich auf die gemeinsame Zusammenarbeit. Selbstverständlich vertreten wir nicht nur Aktiengesellschaften und deren Vorstände. Wir sind ebenfalls darauf spezialisiert, die Recht der Aktionäre gegenüber den Aktiengesellschaften durchzusetzen.

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Wenn eine Aktiengesellschaft ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann sich daraus schnell eine Grundlage für eine Aktionärsklage ergeben. Als Rechtsberatung prüfen wir die Fakten und leiten gegebenenfalls die notwendigen rechtlichen Schritte in die Wege, um die Ansprüche der Aktionäre gegenüber der Aktiengesellschaft sicherzustellen.

Ebenfalls bieten wir Unterstützung bei der Aktionärshauptversammlung an. Das bedeutet, dass wir die juristische Vorbereitung und Prüfung der Hauptversammlungsbeschlüsse für unsere Mandanten übernehmen. Sollte es notwendig sein, legen wir in Ihrem Auftrag begründeten Einspruch gegen einzelne Beschlüsse ein. Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte, der Ihnen Ihre rechtlichen Handlungsoptionen darlegt.

Aktienrecht

Sie stehen vor der Gründung einer Aktiengesellschaft? Sie möchten als Aktionär klagen bzw. eine Klage abwehren? Egal, um welchen Bereich im Aktienrecht es sich handelt – Sie sollten sich wegen seiner Komplexität immer einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht an Ihre Seite holen.

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Unsere juristische Beratung ist für Unternehmen, Vorstände, Aufsichtsräte und Aktionäre gleichermaßen wichtig. Unsere Mandanten nehmen unsere Rechtsberatung aus allen Bereichen in Anspruch. Wir helfen bei der Gründung einer Aktiengesellschaft, beraten Vorstände und Aufsichtsräte, unterstützen Aktionäre und helfen bei der Initiierung bzw. Abwehr von Aktionärsklagen. Auch bei Insidergeschäften und meldepflichtigen Informationen haben wir eine umfassende Expertise als Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München.

Sie sind Vorstand? Dann beraten wir Sie bei der Organhaftung, dem Abschluss einer D&O-Versicherung und der Errichtung eines Compliance-Management-Systems. Als Mitglied des Aufsichtsrates unterstützen wir Sie in Haftungs- und Versicherungsfragen sowie bei der Durchführung präventiver Maßnahmen.

Sind Sie Aktionär, dann wenden Sie sich gerne an uns bei Fragen zur Durchsetzung von Aktionärsrechten, der Durchführung von Aktionärsklagen und zur Vorbereitung, Prüfung und Anfechtung von Hauptversammlungs-Beschlüssen.

Aktionärsstreitigkeiten

Nicht immer herrscht unter den Aktionären einer Aktiengesellschaft Einigkeit. Insbesondere bei mehreren Großaktionären mit einem entsprechend gewichtigen Mitspracherecht. Wenn eine Partei wichtige Entscheidungen blockiert, kann daraus schnell ein Aktionärsstreit entstehen, der sich ohne rechtliche Intervention kaum beilegen lässt. Unsere Rechtsanwälte verfügen über die notwendige Kompetenz, um Sie in solchen Streitigkeiten zu unterstützen und Ihre Ansprüche auch weiterhin zu gewährleisten.

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Wir beraten Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen und arbeiten gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Strategie aus, die Ihre Interessen als Aktionär bewahrt. Die Lösung eines Konflikts unter Aktionären kann vielfältig aussehen. Unter Umständen lässt sich Ihr Gegenüber auf eine Vereinbarung ein, der es Ihnen ermöglicht, seine Anteile zu übernehmen und den Streit auf diese Art beizulegen. Auch sind Kompromisslösungen denkbar, von denen am Ende beide Parteien nachhaltig profitieren können. Je nach individueller Situation lassen sich unterschiedliche Lösungen erarbeiten. Unsere Rechtsanwälte sind darin geschult, alle sinnvollen Optionen zu analysieren und die für Ihren Fall besten auszuwählen. Gerne bieten wir Ihnen dafür ein ausführliches Beratungsgespräch an.

Anfechtungsklagen

Nicht immer ist es der Fall, dass die Hauptversammlung Beschlüsse erlässt, die mit der Gesellschaftssatzung oder bestehenden Gesetzen konform gehen. In solchen Momenten besteht Gefahr, dass die Gesellschaft nachhaltig und somit auch Ihre Interessen nachhaltig geschädigt werden. Diese Situation gilt es unter allen Umständen zu vermeiden. Damit Ihnen in solchen Momenten nicht die Hände gebunden sind, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Anfechtungsklage gesetzlich festgeschrieben. Eine Anfechtungsklage ermöglicht es Ihnen, gefasste Beschlüsse anzufechten und gegebenenfalls wegen Satzungs- oder Gesetzesverstoßes zu rügen. In besonders schweren Fällen kann auch der Weg einer Nichtigkeitsklage gewählt werden, um den Beschluss zu annullieren.

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Unsere Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind selbstverständlich auch mit den komplexen Herausforderungen des Gesellschaftsrechts bestens vertraut. Die Anwälte für Kapitalmarktrecht unserer Kanzlei in München beraten Sie ausführlich über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen bei problematischen Beschlüssen der Hauptversammlung. Wir klären Sie darüber auf, wann eine Anfechtungsklage Aussicht auf Erfolg hat und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Gerne bringen wir eine solche Anfechtungsklage in Ihrem Auftrag auf den Weg, damit Sie sicherstellen können, dass die Hauptversammlung keine Beschlüsse erlässt, die zu Ihrem oder zum Schaden des Unternehmens führen.

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Anlegerschutz

Jedes Jahr müssen private Anleger, aber auch Investoren, hohe Verluste hinnehmen. Der Grund dafür: ihre Berater, also Anlageberater, Vermögensverwalter oder Finanzdienstleister, sind mit dem ihnen anvertrauten Kapital nur mangelhaft umgegangen. Der so verursachte Schaden ist schätzungsweise jährlich im hohen zweistelligen Milliarden-Bereich. Sie wollen als geschädigter Anleger eine echte Chance, sich erfolgreich dagegen zu wehren?

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Trotz der vielen Schutzmechanismen, die für die Anleger eine größtmögliche Transparenz schaffen sollen, kommt es immer wieder vor, dass Anleger ihre Ersparnisse verlieren.

Wer sein Recht gegen Banken, Kapitalanlagegesellschaften oder Aktiengesellschaften erfolgreich durchsetzen will, braucht professionellen und kompetenten juristischen Beistand. Denn genauso wichtig wie Fachwissen und Kenntnisse des Kapitalmarktes ist es, Ihnen die Möglichkeit zu geben, selbst vermeintlich übermächtigen Gegnern auf Augenhöhe gegenübertreten zu können.

BaFin

Die primäre Aufgabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Die BaFin hat erhebliche Ermittlungs- und Eingriffskompetenzen sowie Aufsichts-, Kontroll- und Anordnungsbefugnisse. Sollten Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen gefunden werden, kann dies zu hohen Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen führen. Aber auch die Erlaubnisse für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen hängen an dieser Bundesanstalt, die auch für Unternehmer sehr schnell relevant werden kann.

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Gerade bei Erlaubnisverfahren ist eine anwaltliche Unterstützung wichtig! Ganz schnell muss man beispielsweise als Unternehmen aufpassen, dass man im Zuge einer Refinanzierung keine erlaubnispflichtigen Kreditgeschäfte oder Einlagengeschäfte betreibt. Unsere Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München unterstützt Sie bei der Durchführung von Erlaubnisverfahren, vertritt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der BaFin, betreut Sie bei der Konzeption der Emissionsprospekte und begleitet Sie bei Billigungs- und Genehmigungsverfahren, Beratung und Kontrolle bei Meldepflichten und bei allen Fragen zum Themenspektrum der Compliance.

Bankvertragsrecht

Sie sind sich nicht sicher, ob die mit Ihrer Bank zu schließenden Verträge zu Ihren Gunsten sind? Es tauchen Probleme oder Streitigkeiten auf? Das Bankvertragsrecht befasst sich mit allen Problemstellungen zwischen Bankkunden und Bank, die beispielsweise bei Darlehensverträgen auftreten. Aber auch Konflikte im Zusammenhang mit Bankkonten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sogenannten Sicherheiten, die für Kredite bestellt werden, fallen darunter.

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Wir als Kanzlei für Bankvertragsrecht in München empfehlen, bereits vor Abschluss von Bankverträgen juristischen Rat einzuholen. Dieser ist bei Darlehensverträgen, Bürgschaften und Grundschulden meist günstiger als eine Auseinandersetzung mit der Bank nach dem Vertragsabschluss. Unser Fachanwalt für Bankrecht prüft aber auch im Nachgang und bei Streitigkeiten alle Vertragsklauseln auf ihre Gültigkeit.

Alle Fragen und Angelegenheiten, die sich aus Verträgen mit Banken ergeben, sind unser Spezialgebiet – egal ob es sich um ungenaue Formulierungen, unwirksame Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um einen Widerruf eines Darlehensvertrages, eine Vorfälligkeitsentschädigung oder die Haftung aus einer Grundschuld oder einer Bürgschaft handelt: Wir unterstützen Sie kompetent und entschieden. Sollte eine außergerichtliche Auseinandersetzung keine valide Option darstellen, vertreten wir Ihre Bankrecht Interessen gerne auch vor Gericht.

Beratungshaftung

Berät eine Bank einen Kunden zu einer Kapitalanlage (beispielsweise zu Aktien, Aktienfonds, Fonds, Inhaberschuldverschreibung, Sparverträgen, etc.), muss sie die Grundsätze der anleger- und anlageobjektgerechten Beratung beachten. Das bedeutet, dass Ihr Bankberater Ihre individuellen Erfahrungen, Ihre Risikobereitschaft und die Anlageziele erfragen und berücksichtigen muss. Wurde dies bei Ihnen nicht korrekt durchgeführt oder wurden Sie nicht über sämtliche Eigenschaften und Risiken sowie die anstehenden Provisionen aufgeklärt?

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Unsere Kanzlei für Beratungshaftung in München prüft ausführlich für Sie als Mandant, ob Sie seitens des Bankberaters korrekt und umfänglich aufgeklärt und beraten wurden und, ob alle gesetzlichen Pflichten eingehalten worden sind. Oft ist dies nicht der Fall und so vertreten wir Sie mit unserer Rechtsberatung im Bankrecht im ersten Schritt außergerichtlich und – sollte keine Einigung erzielt werden – auch gerichtlich bei der Durchsetzung der hieraus resultierenden Ansprüche auf Schadensersatz.

Handeln Sie schnell, wenn Sie das Gefühl haben, nicht richtig von Ihrer Bank beraten worden zu sein. Schnelligkeit ist dabei von Vorteil, sodass Sie Ihre Schadensersatz-Ansprüche durch Verjährung nicht verlieren.

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Börsenrecht

Haben Sie an der Börse Wertpapiere erworben und fühlen sich um Ihr Geld betrogen? Oder möchten Sie einen Anspruch wegen ungenügender Aufklärung in einem Wertpapierprospekt geltend machen? Sie handeln mit Wertpapieren und man wirft Ihnen einen Verstoß gegen den Anlegerschutz vor? Unsere Kanzlei und Fachanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München verfügt über eine umfassende Expertise, um Sie als Aktionäre und Vorstände in börsengängigen Unternehmen kompetent zu unterstützen.

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Unsere Kanzlei berät Sie als Mandant in allen Fragen zu Aktienemission und anderen börsenspezifischen Themen. Anleger können beispielsweise aufgrund diverser Regelungen Schadenersatzansprüche im Bankrecht geltend machen. Dazu gehört auch die so genannte Prospekthaftung, bei der der Herausgeber eines Prospekts über Wertpapiere für falsche und unvollständige Angaben haftet.

Aber nicht nur für Anleger ist juristische Beratung wichtig: Die im Wertpapierhandel zu beachtenden Vorschriften sind mittlerweile so komplex und umfassend, dass ein korrektes Vorgehen beim Vertrieb und beim Verfassen von Verkaufsprospekten eine Rechtsberatung durch einen kompetenten Fachanwalt für Börsenrecht und Bankrecht erforderlich machen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie darüber hinaus bei der Erstellung von Börsenmitteilungen, Quartals- und Halbjahresberichten sowie Bilanzmitteilungen. Seien Sie auf der sicheren Seite!

Factoring

Rechtlich handelt es sich bei Factoring vom Grundgedanken her um einen Kaufvertrag im Sinne der §§ 433ff BGB. Trotzdem kann es keinem klassischen Vertragstypus des BGB klar zugeordnet werden. Beim Factoring ist der Kaufgegenstand die Forderung des Verkäufers. Factoring erfreut sich immer größerer Beliebtheit, um die Liquidität eines Unternehmens zu sichern. Es birgt jedoch zahlreiche rechtliche Konsequenzen im Bereich Risikobewertung, Kosten oder bei regulatorischen Anforderungen und die Finanzierungsverträge sind so komplex, dass nur ein erfahrener Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht die Folgen und Wirksamkeit einzelner Klauseln umfassend einschätzen kann.

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Wer Factoring anbieten möchte, muss neben den klassischen rechtlichen und wirtschaftlichen Problemen auch regulatorische Besonderheiten beachten. So kann beispielsweise eine „Inkasso-Lizenz“ oder gar eine BaFin-Erlaubnis erforderlich sein. Zusätzlich bestehen rechtliche Unsicherheiten dadurch, dass es an klaren Regelungen im Gesetz fehlt. Unsere Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München ist Ihr spezialisierter und erfahrener Ansprechpartner zu allen Fragen des Factorings. Von der vertraglichen Gestaltung bis zu regulatorischen Rahmenbedingungen oder der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Bereichen des Factorings.

Forderungsanmeldung

Kann ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, ist oft der Weg bis zu einem Insolvenzverfahren nicht weit. Wenn Sie als Gläubiger gegenüber einem Unternehmen auftreten, dann ist es wichtig zu wissen, welche Optionen Ihnen zur Verfügung stehen, um die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber dem Unternehmen durchzusetzen. Zentraler Bestandteil eines Insolvenzverfahrens ist die Anmeldung aller Forderungen der Gläubiger bei einem Insolvenzverwalter, damit dieser die Eintragung in die Insolvenztabelle übernimmt. In aller Regel existieren hierfür gerichtliche Pflichten, die es einzuhalten gilt, in Ausnahmefällen ist jedoch auch eine nachträgliche Forderungsanmeldung eine potenzielle Option.

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Damit im Rahmen des Insolvenzverfahrens eines Unternehmens von Ihrer Seite als Gläubiger keine Fehler entstehen, ist es sinnvoll, diese Angelegenheit in die Hände eines professionellen Fachanwalts für Bankrecht und Kapitalmarktrecht zu legen. Dieser achtet genau auf die Einhaltung aller nötigen Fristen und sorgt dafür, dass Ihre Forderungen gegenüber dem Unternehmen so gut wie möglich durchgesetzt werden. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von einem unserer Fachanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München beraten, um auch im Fallen einer Unternehmensinsolvenz trotzdem noch zu Ihren Ansprüchen zu gelangen.

Gründung einer AG

Die Gründung einer Aktiengesellschaft wirft viele Fragen und Problemstellungen auf, die im Detail von vielen nur schwer zu durchschauen sind. Die Gründung einer AG erfolgt in mehreren Schritten und die gesetzlichen Grundlagen der AG finden sich im AktG. Werden die Aktien an der Börse gehandelt, gilt zusätzlich das Wertpapierhandelsgesetz und das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Aber ist die AG die richtige Gesellschaftsform für Sie?

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Unsere Kanzlei in München berät Sie kompetent bei der Wahl der passenden Gesellschaftsform. Wir berücksichtigen Ihre wirtschaftlichen Ziele und Möglichkeiten und wählen mit Ihnen gemeinsam die passende Gesellschaftsform aus. Dabei ziehen wir alle Aspekte wie Steuer-, Kapital- und Haftungsfragen mit in die Entscheidungsfindung ein. So ist beispielsweise die Aktiengesellschaft eine sogenannte Kapitalgesellschaft und damit eine eigenständige juristische Person. Sie ist rechtlich selbstständig und kann selbst Verträge schließen. Vertreten wird sie dabei durch angestellte Geschäftsführer. Die Haftung ist bei Kapitalgesellschaften auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Wirtschaftsrechtliche Fragen sind vielschichtig. Wir bieten Ihnen eine enge Zusammenarbeit mit Experten, um sachgerechte Ergebnisse zu bekommen und individuelle Lösungen für Sie und Ihre Interessenlage zu generieren.

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Hauptversammlungen

Wer als Aktionär an einem Unternehmen beteiligt ist, erhält dadurch eine ganze Reihe von Rechten mit Bezug auf dieses Unternehmen. Darunter gehört unter anderem auch die Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung durch das Unternehmen. Bei einer solchen werden Themen wie Kapitalerhöhungen, Dividendenzahlungen oder Fragen rund um die Gewinnverwendung zur Abstimmung gestellt. Als Aktionär haben Sie im Rahmen der Hauptversammlung das Recht, über diese Themenbereiche abzustimmen und somit Ihrer Investition stimmrechtlichen Ausdruck zu verleihen. Darüber hinaus haben Sie das Recht, vom Unternehmen Auskunft über gefasste Beschlüsse einzuholen. Damit eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit, gegen potenziell gesellschaftsschädliche Änderungen Widerspruch einzulegen, um sich dadurch selbst und andere Aktionäre vor Schaden zu bewahren. Kommt das Unternehmen dieser Auskunftsanforderung nicht nach, verfügen Sie über die Option, Ihrem Recht in Form von Schadensersatzansprüchen juristischen Nachdruck zu verleihen.

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Das Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist ein komplexes Themenfeld und nicht immer ist sofort ersichtlich, welche Rechte und Pflichten von Aktionären und Unternehmen ausgehen. Die Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht unserer Kanzlei in München bewegen sich schon seit vielen Jahren zielsicher durch die juristischen Herausforderungen dieses Rechtsgebiets. Gerne klären wir Sie vor einer anstehenden Hauptversammlung umfassend über die Ihnen als Aktionär zustehenden Rechte auf und erklären Ihnen, wie Sie diese bestmöglich zur Geltung bringen. Sollte das betreffende Unternehmen den eigenen Verpflichtungen einmal nicht nachkommen, bieten wir Ihnen ebenfalls eine Beratung über mögliche juristische Schritte an, damit Sie den Ihnen zustehenden Forderungen nicht entsagen müssen. Es geht um Ihr Geld, also zögern Sie nicht und kontaktieren Sie unsere Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht einer Kanzlei in München.

Immobilienfonds

Es war ein großer Trend: Viele Anleger wurden durch ihre Bank auf Immobilienfonds aufmerksam gemacht – oft mit unschönem Ausgang. Denn meistens erwirtschafteten diese Immobilienfonds die versprochenen Renditen nicht einmal annähernd. Sie sind auch an einem Immobilienfonds beteiligt und zweifeln an der Sicherheit der Anlage?

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Immobilienfonds sind eine Möglichkeit für Anleger, die keine einzelne Immobilie erwerben möchten. Dabei unterscheiden sich offene und geschlossene Immobilienfonds deutlich – auch juristisch. Bei offenen Immobilienfonds wird das Geld der Anleger in Gewerbeimmobilien investiert. In diesen Fonds sind mehrere verschiedene Objekte aus unterschiedlichen Ländern und Regionen enthalten. Aber das Geld wird nicht nur in Immobilien investiert, sondern auch in Zinspapiere, die dazu dienen, um kurzfristig Anleger auszahlen zu können, die ihre Anteile verkaufen wollen. Mit der Finanzkrise gerieten viele offene Immobilienfonds in Schieflage, da zu viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile verkaufen wollten. So konnten nicht alle Ansprüche gleichzeitig bedient werden und die Fonds wurden geschlossen und teilweise sogar abgewickelt. Geschädigte Anleger von offenen Immobilienfonds sollten sich zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen.

Aber auch geschlossene Fonds bergen Risiken: Bei geschlossenen Immobilienfonds beteiligt sich der Anleger an bereits bebauten oder zu bebauenden Grundstücken samt Immobilie. Der Gründer eines geschlossenen Immobilienfonds sammelt von Kapitalanlegern das notwendige Eigenkapital für die geplante Investition. Ist das Kapital zusammen, wird die Kapitalanlage geschlossen und es können keine Beteiligungen mehr erworben werden. Wer diese Anteile erwirbt, wird damit zum Miteigentümer dieser Objekte und trägt das Risiko von Gewinnen und Verlusten. Angepriesen werden geschlossene Immobilienfonds immer als krisensichere Kapitalanlage. Trotzdem kommt es immer wieder zu aufsehenerregenden Pleiten. Lassen Sie sich in diesem Fall immer von einem im Bankrecht und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei in München umfassend beraten, um die Verluste zu minimieren.

Insolvenz

Ihr Kunde oder Schuldner stellt einen Insolvenzantrag? Sie müssen mit einen Ausfall Ihrer Forderung oder Ansprüche rechnen? Sie sind Anleger und der Insolvenzverwalter Ihres Fonds stellt nun Forderungen gegen Sie?

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Unsere Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht unterstützt Sie umfassend bei der Wahrung Ihrer Rechte. Wir beraten sowohl Verbraucher als auch Firmeninhaber, Gesellschafter und Geschäftsführer zu ihren Möglichkeiten. Sprechen Sie uns in allen Fragen rund um das Thema Insolvenz an!

KapMuG-Verfahren

Immer wieder kommt es vor, dass Aktiengesellschaften gegen bestehende Gesetze verstoßen oder sich unternehmensschädigend verhalten und somit ihren Aktionären signifikante finanzielle Verluste bescheren. Wenn dieser Fall eintritt, entsteht daraus oftmals ein sogenanntes KapMuG-Verfahren, was die Kurzform für Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist. Dahinter verbirgt sich eine Sammelklage betroffener Aktionäre gegenüber der beschuldigten Aktiengesellschaft, mit dem Ziel, Schadensersatzforderungen vor Gericht geltend zu machen. Solche Gemeinschaftsklagen haben mehrere Vorteile. Unter anderem entlasten sie die Gerichte, sie verteilen das Prozesskostenrisiko gleichmäßig auf alle beteiligten Kläger und es ist möglich, dass Sie als Kapitalanleger innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe in ein bestehendes KapMuG-Verfahren als Kläger einsteigen können.

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Vor allem in Situationen, in denen durch das betreffende Unternehmen öffentlich falsche Versprechungen gemacht wurden, kann ein KapMuG-Verfahren oft das juristische Mittel der Wahl darstellen. Beispielsweise wurde eine Produktpräsentation mit Features des zukünftigen Endprodukts vorgestellt, es stellt sich jedoch nach der Veröffentlichung des Endprodukts heraus, dass nur ein Teil der zuvor angepriesenen Features tatsächlich existieren oder nicht wie beworben funktionieren. Solche Fehlinformationen können schnell zu rapidem Kursverlust und somit auch großem Kapitalverlust der Aktionäre führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, solche Vorgänge nicht unwidersprochen hinzunehmen und ein KapMuG-Verfahren kann eine valide rechtliche Option dafür darstellen.

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Kontoformen

Die Giro- oder Kreditkarte mit der dazugehörigen PIN ist nie bei Ihnen angekommen? Ein Kartenmissbrauch Ihrer Zahlungskarten durch Phishing, Diebstahl oder Ausspähen der PIN wurde festgestellt? Dann holen Sie sich schnell Hilfe, um nachzuweisen, dass die Schuld nicht bei Ihnen liegt.

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Das Bankkonto oder Girokonto ist ein wichtiger Schnittpunkt in der Rechtsbeziehung zwischen Banken und ihren Kunden. Auch hier kann anwaltlicher Beratungsbedarf entstehen, wenn beispielsweise die Giro- oder Kreditkarte mit der dazugehörigen PIN ohne Ihr Verschulden (z. B. beim Versand einer neuen Karte) abhandengekommen und Ihnen durch Kartenmissbrauch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Wir stehen als Kanzlei für Bankrecht mit fachmännischer juristischer Betreuung kompetent und durchsetzungsstark an Ihrer Seite. Setzen Sie sich jetzt mit uns für ein erstes Gespräch in Verbindung.

Kreditrecht

Wenn Banken oder Sparkassen Ihnen unzulässige Bearbeitungsgebühren oder überhöhte Kreditzinsen berechnen, können Sie dagegen vorgehen – auch, wenn dies Jahre zurückliegt. Gerade bei größeren Kreditsummen, wie bei einem Immobilienkredit, kann eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung berechnet worden sein. Wir schauen als Anwälte für Kreditrecht ganz genau hin, ob das bei Ihnen der Fall gewesen ist.

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Eine Vielzahl von Rechtsverstößen, die bei der Erstellung von Kreditverträgen unterlaufen können, beschäftigt die Gerichte. Wir unterstützen Sie bei Fragen wie, welche Rechte und Belehrungspflichten bei einem Verbraucherdarlehen bestehen, wann bei einem Kreditvertrag ein Widerruf möglich ist, unter welchen Voraussetzungen ein Darlehen gekündigt werden kann, ob die Bank einen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung hat und alle anderen juristischen Fragen rund um das Thema Kreditrecht. Wir stehen unseren Mandanten mit unserer Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht kompetent in allen Fragen der Unternehmensfinanzierung, der Kreditkündigung, der Baufinanzierung und der Umfinanzierung für ein Erstberatungsgespräch zur Verfügung.

Kreditsicherung

Die Bank verlangt eine Kreditsicherheit für ihre Kreditforderung aus Risikogründen. Die häufigsten Kreditsicherungsmittel sind dabei Bürgschaften, Hypotheken, Grundschulden, Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung und die Abtretung von Lebensversicherungen.

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Unter Probleme mit der Kreditsicherung fallen unter anderem Fragen zu Grundpfandrechten (Hypotheken, Grundschulden etc.) und die im geschäftlichen Verkehr typischen Raumsicherungsverträge oder Globalzessionen. Kreditsicherungen können nur im sogenannten Sicherungsfall durch den Sicherungsnehmer (typischerweise die finanzierende Bank) verwertet werden. Droht Ihnen bei einer Kreditkündigung die Verwertung der von Ihnen oder Dritten gestellten Sicherheit, unterstützen wir Sie kompetent bei den Verhandlungen mit der Bank über eine einvernehmliche Rückführungsregelung. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei von der Bank eingeleiteten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, insbesondere bei Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung.

Mistrade

Wer regelmäßig Wertpapiere handelt, der wird wahrscheinlich früher oder später mit der Situation sogenannter Mistrades konfrontiert werden. Hinter diesem Begriff verbirgt sich der Fall, dass Sie über Ihren Broker den Kauf von Wertpapieren in Auftrag geben. Anschließend beabsichtigen Sie, die soeben erworbenen Wertpapiere zu einem besseren Kurs zu verkaufen, um von einem gestiegenen Kurs zu profitieren und somit Gewinn zu erwirtschaften. Bevor Sie dieses Vorhaben allerdings in die Tat umsetzen können, erhalten Sie die Mitteilung, dass die Bank, die ursprünglich Ihrem Broker die Wertpapiere verkauft hat, den Handel storniert hat und als Grund dafür einen Mistrade nennt. So eine Situation ist nachvollziehbarerweise sehr frustrierend für Sie als Kunde, da Ihnen ein potenziell sehr lukrativer Handel durch die Finger gerutscht ist. Glücklicherweise sind Sie dieser Situation nicht hilflos ausgeliefert, sondern haben Möglichkeiten, sich effektiv zu wehren.

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Beispielsweise besitzen Sie das Recht, dass Ihr Broker Ihnen die Ansprüche gegenüber der Bank, die ursprünglich die Wertpapiere verkauft hat, übereignet. Das bedeutet, dass Sie nun als Kunde Ihre Ansprüche direkt gegenüber dieser Bank geltend machen können und gegebenenfalls ein Schadensersatzverfahren in die Wege leiten können. Als Laie lässt sich häufig nicht sofort erkennen, welche rechtlichen Optionen Ihnen im Falle von Mistrades zur Verfügung stehen. Umso wichtiger ist es, sich in solchen Situationen an unsere professionellen Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München zu wenden, damit Sie nicht um Ihr Geld und Ihren Profit gebracht werden. Zögern Sie nicht, unsere Anwälte zu kontaktieren, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen und der Ansicht sind, dass der stornierte Handel gegen geltendes Recht verstößt.

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Negativer Schufa-Eintrag

Wer einen negativen Schufa-Eintrag hat, kann schnell vor einer ganzen Reihe an Problemen stehen. Wenn Ihnen durch die Schufa eine negative Bonität bescheinigt wird, wirkt sich das oftmals auf viele Lebensbereiche aus. Vor allem dann, wenn Sie versuchen, eine neue Wohnung zu finden und einen Mietvertrag abschließen wollen, eine neue Kreditkarte beantragen oder ein Verbraucherdarlehen benötigen. Mit einem negativen Schufa-Eintrag werden Sie häufig in all diesen Bereichen mit gravierenden Herausforderungen konfrontiert sein und oftmals nicht die Möglichkeit erhalten, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Das muss aber nicht das Ende sein!

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Unsere Rechtsanwälte für Bankrecht prüfen Ihre individuelle Situation und suchen nach Möglichkeiten, den negativen Eintrag rückgängig zu machen oder andere Lösungen zu finden. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese im Regelfall auch die Anwaltskosten für die Überprüfung des Schufa-Eintrags. Alternativ besprechen wir gemeinsam mit Ihnen, wie eine individuelle Lösung aussehen könnte. Lassen Sie einen negativen Eintrag nicht unwidersprochen auf sich sitzen – oft kommt es vor, dass der Eintrag widerrechtlich zustande gekommen ist und Sie trotzdem massive negative Auswirkungen in Ihrem Leben zu spüren bekommen.

Online-Banking

Ihr Konto wurde gehackt? Dann wurden Sie Opfer eines modernen Banküberfalls. Denn diese finden heute im Internet statt. Bankgeschäfte über Online-Banking sind Ziel für moderne Bankräuber geworden. Die Methoden sind neu, unterschiedlich und werden immer raffinierter, sodass selbst umsichtige Bankkunden manchmal keine Chance haben, den Betrugsversuch zu erkennen. Aber was, wenn die Bank den Schaden nicht übernehmen will?

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Die Gesetzeslage ist klar und die Rechtsprechung eindeutig: Ohne korrekte Autorisierung haftet die Bank und nicht der Kunde.

Wem Geld illegal von seinem Konto abgebucht wurde, benötigt unbedingt die Hilfe eines Fachanwaltes für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, wenn sich das Kreditinstitut weigert, den Schaden zu ersetzen. Unsere Kanzlei in München berät und vertritt geschädigte Kontoinhaber bei Phishing.

Phishing

Schützen Sie sich vor Phishing-Betrug! 

Phishing ist eine raffinierte Betrugsmasche, die immer häufiger vorkommt und schwerwiegende Konsequenzen haben kann. Betrüger nutzen geschickt gefälschte E-Mails, Websites und Nachrichten, um an Ihre sensiblen Daten zu gelangen und Ihr Leben auf den Kopf zu stellen.

Gute Nachricht: Wenn Sie Opfer von Phishing geworden sind und unberechtigte Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgt sind, haftet oft Ihre Bank für den entstandenen Schaden. Unsere erfahrenen Anwälte für Phishing-Fälle wissen, wie man die Banken zur Verantwortung zieht und Ihre finanzielle Sicherheit wiederherstellt.

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Lassen Sie nicht zu, dass Phishing Ihre Zukunft gefährdet! Unsere Rechtsanwälte für Bankrecht prüfen Ihre individuelle Situation und suchen nach Möglichkeiten, Ihr Geld wieder zurück zu holen. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese im Regelfall auch die Anwaltskosten für die Überprüfung des Phishing-Betrugs.

 

P&R

Der Investmentanbieter P&R war über 40 Jahre im Geschäft und galt bei Anlegern und Vertriebspartnern als solides Unternehmen. Die Insolvenz von P&R Container war ein unvorhersehbarer Schock für viele Anleger. 2018 stellten folgende Firmen des Container-Anbieters P&R beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag: P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, P&R Container Leasing GmbH, P&R Transport-Container GmbH, P&R AG. Gibt es eine Chance, mit nur einem blauen Auge davon zu kommen und einen Teil seines Geldes aus der Anlage zu retten?

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Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung sind erfahrungsgemäß die effektivste Möglichkeit der Schadenskompensierung für betroffene Anleger – und zwar unabhängig von einem laufenden Insolvenzverfahren. Wir prüfen Ihre Chancen in beiden Bereichen: Schadensersatz und Insolvenzverfahren. Denn Sie schließen sich nicht gegenseitig aus und sind parallel durchführbar. Fragen Sie uns nach der kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung für Ihren Fall.

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Prämiensparverträge

Wenn Sie zu den glücklichen Menschen gehören, die im Laufe der 90er und 2000er Jahre einen Prämiensparvertrag mit einer Bank abgeschlossen haben, konnten Sie sich in den letzten Jahren sehr freuen. Die hohen Zinsen sorgen dafür, dass Sie den Abschluss solcher Verträge keine Sekunde lang bereuen. Anders wird es hingegen die Bank sehen. Immer wieder geschieht es, dass Banken von sich aus diese Prämiensparverträge kündigen – zum völligen Unverständnis der Anleger. Der BGH lieferte dafür mit seiner Entscheidung vom 14. Mai 2019 (XI ZR 345/18) die rechtliche Grundlage. Demnach ist es den Banken erlaubt, Prämiensparverträge zu kündigen, wenn ein Kunde die höchste Prämienstufe erreicht hat. Ein Vorgang, mit dem die wenigsten Kunden rechnen.

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Bevor Sie eine solche Kündigung widerstandslos akzeptieren, sollten Sie besser ein Beratungsgespräch mit einem unserer Rechtsanwälte in Anspruch nehmen. Nicht immer ist die ausgesprochene Kündigung durch die Bank rechtlich haltbar. Aus diesem Grund überprüfen wir Ihre individuelle Situation genau und analysieren, ob ein hinreichender Kündigungsgrund seitens Ihrer Bank dafür vorliegt. Banken trennen sich ungern von ihrem Geld und genauso sollte es Ihnen ergehen! Gemeinsam mit Ihnen kämpfen wir dafür, dass Ihre Prämiensparverträge nicht widerrechtlich gekündigt werden und Sie auch weiterhin die Vorteile, die Ihnen einst versprochen wurden, vollends genießen können.

Rechte u. Pflichten von Vorständen / Aufsichtsräten

Der Vorstand führt die Geschäfte eines Unternehmens und handelt in eigener Verantwortung und ohne die Weisung durch den Aufsichtsrat oder die Aktionäre. Die Mitglieder des Vorstandes werden jedoch vom Aufsichtsrat für bis zu fünf Jahre gewählt.

Das Aktienrecht schreibt vor, dass sich Aufsichtsrat, Vorstand und Aktionäre mindestens einmal im Jahr zur Hauptversammlung treffen, um die Aktionäre zu informieren, aber auch unternehmensrelevante Vorgänge zu besprechen, den Vorstand zu entlasten und den Jahresabschluss zu genehmigen. Haben Sie zu Ihren Rechten und Pflichten als Vorstand oder Aufsichtsrat Unsicherheiten oder Fragen?

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Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Gründung einer Aktiengesellschaft, die Eintragung im Handelsregister, die Erstellung von Verträgen sowie der Satzung, bei der Beratung von Vorständen und Aufsichtsräten zu Rechten, Pflichten und der Haftung und bei der optimalen Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen.

Egal, ob familiengeführte Personengesellschaften, mittelständische Unternehmen oder börsennotierte Aktiengesellschaften – wir beraten Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräten im Zusammenhang mit deren Unternehmenspflichten, beim Wechsel der Geschäftsleitung oder zur Organhaftung. Wir liefern Ihnen maßgefertigte Lösungen für Ihre Position!

Rückabwicklung Verbraucherdarlehensverträge

Viele Menschen nehmen im Laufe ihres Lebens ein Verbraucherdarlehen auf. Sei es zur Finanzierung eines Autos, von Reparaturen oder Möbeln. Trotz ihrer Häufigkeit kann es bei der Erstellung und Durchsetzung von Verbraucherdarlehensverträgen immer wieder zu rechtlichen Fehlern kommen. Diese können für Sie Grund genug sein, um eine Rückabwicklung eines solchen Vertrages in Betracht zu ziehen. Die genauen Regelungen, die in diesen Fällen zur Anwendung kommen, sind für juristische Laien oftmals nicht schnell durchschaubar. Unsere Rechtsanwälte haben sich deshalb darauf spezialisiert, die Möglichkeit einer Rückabwicklung zu prüfen.

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Allerdings kann es auch vorkommen, dass die Bank, mit der Sie den Darlehensvertrag abgeschlossen haben, sich weigert, eine Rückabwicklung durchzuführen. Wenn das passiert, ist eine genaue Prüfung des Darlehensvertrages nötig sowie das Wissen um mögliche Rechtsinstrumente.

Als Rechtsanwälte für Bankrecht übernehmen wir für Sie die Prüfung Ihrer Verbraucherdarlehensverträge und setzen uns in Ihrem Auftrag mit der Bank in Verbindung. Wir prüfen sowohl Ihre Ansprüche als auch die der Bank und welche Voraussetzungen für eine Rückabwicklung des Darlehensvertrages erfüllt sein müssen. Anschließend klären wir Sie umfassend über die Ihnen zur Verfügung stehenden Optionen auf und helfen dabei, die nötigen Schritte für die Rückabwicklung in die Wege zu leiten.

Schiffsfonds

Schiffsfonds oder Schiffsbeteiligungen sind meistens geschlossene Fonds, bei denen das Kapital in den Bau oder Erwerb von Seeschiffen investiert wird. Diese Investitionen galten sehr lange als extrem sicher und auch ertragreich. Haben Sie sich auch für diese Kapitalanlage entschieden und nun einen totalen Verlust hinnehmen müssen?

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Durch die weltweite Finanzkrise ist der Absatzmarkt der Schifffahrtsbranche zusammengebrochen. Viele Schifffonds befinden sich in der Insolvenz oder in der Sanierung. Als Anleger wissen Sie nun nicht, ob und wie Ihre Beteiligungen noch zu retten sind. Unser spezialisierter Anwalt aus unserer Kanzlei für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München gibt Ihnen Überblick über die komplexe und komplizierte Thematik und berät Sie umfassend über Ihre rechtlichen Ansprüche. Wir überprüfen den Anlegervertrag auf etwaige Ansprüche und untersuchen, ob Sie über die Risiken Ihrer Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Wurde Ihre Beteiligungssumme angemessen angelegt? War der Kaufpreis des Schiffes angemessen? Wir sehen uns Ihre Ansprüche sehr genau an – melden Sie sich rechtzeitig mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen!

Schrottimmobilien

Unter Schrottimmobilien versteht man überbewertete, mit Baumängeln oder anderen Mängeln behaftete Immobilien in oft sehr schlechter Lage und mit eingeschränkter Mietzinserwartung. Der Begriff „Schrottimmobilie“ taucht meistens im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in Immobilien, Immobilienbeteiligungen oder Immobilienfondsanteile auf, die den Anlegern oft als renditeträchtige Altersvorsorge und als sichere Kapitalanlage weit über dem eigentlichen Wert verkauft wurden. Möchten Sie wissen, welche Ansprüche Sie haben?

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Geschädigte sind nicht ohne Chancen! Lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt aus unserer Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten, welche Ansprüche Sie im Fall eines Erwerbs einer Schrottimmobilie geltend machen können. Oft besteht die Möglichkeit, die finanzierende Bank für fehlerhafte Beratungen oder für Prospektfehler haftbar zu machen. Oder der Kaufvertrag ist unwirksam, wenn der finanzierenden Bank Mitwisserschaft nachgewiesen werden kann. So haben Sie gute Chancen, dem finanziellen Desaster zu entgehen. Wurde der Kauf durch Kredite finanziert? Auch wenn seit dem Kauf schon mehr als 10 Jahre vergangen sind, bestehen dann noch Chancen. Sehr gerne stehen wir Ihnen für eine ausführliche Besprechung Ihrer Angelegenheit zur Verfügung.

Schufa-Eintrag löschen

Immer wieder kommt es vor, dass ein negativer Schufa-Eintrag vorgenommen wird, ohne dass dafür eine valide faktische Grundlage vorliegt. Für Sie als Betroffenen können sich daraus sehr unangenehme Konsequenzen in Ihrem alltäglichen Leben ergeben. Von der Verweigerung neuer Darlehensverträge oder Mietverträge, bis hin zu Schwierigkeiten bei der Beantragung neuer Kreditkarten oder Mobilfunkverträge. Ein negativer Schufa-Eintrag wirkt sich auf viele Lebensbereiche aus und es ist nur verständlich, warum Ihnen viel daran liegt, diesen Eintrag so schnell wie möglich wieder löschen zu lassen.

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Tatsächlich ist es so, dass solche negativen Einträge nicht immer mit gutem Grund zustande kommen. Daher kann es sich oftmals lohnen, den Eintrag durch einen professionellen Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht tiefgreifend überprüfen zu lassen, um festzustellen, ob der negative Eintrag überhaupt gerechtfertigt ist. Sollte das nicht der Fall sein, leiten unsere Rechtsanwälte für Bankrecht umgehend die nötigen Schritte in die Wege, um den negativen Schufa-Eintrag zeitnah löschen zu lassen. Gerade weil sich ein solcher Eintrag so gravierend negativ auf Ihr Leben auswirken kann, sollten Sie keine Zeit verlieren und umgehend mit einem unserer Anwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Kontakt aufnehmen.

Spruchverfahren

Es kommt immer wieder vor, dass eine Aktiengesellschaft umfangreiche Strukturmaßnahmen vornimmt und beispielsweise die Unternehmensstruktur nachhaltig umwandelt oder die Minderheitsaktionäre durch ein sogenanntes Squeeze-out-Verfahren vom Mehrheitsaktionär aus der Gesellschaft gedrängt werden. In solchen Fällen haben Sie als Minderheitsaktionär die Möglichkeit, ein sogenanntes Spruchverfahren in die Wege zu leiten. Das bedeutet, dass Sie die Ihnen von der Gesellschaft angebotenen Ausgleichs- oder Abfindungszahlungen nicht akzeptieren, sondern deren Höhe durch ein Gericht überprüfen lassen. Als Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht sind wir mit solchen Situationen gut vertraut und beraten Sie als Minderheitsaktionär gerne über die Ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.

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Insbesondere in jenen Fällen, in denen Sie als Minderheitsaktionär mit der Höhe der angebotenen Abfindungszahlungen nicht zufrieden sind und mitunter wesentlich weniger von Ihrem Investment erhalten, als möglich wäre, ist die Einleitung eines Spruchverfahrens durch unsere Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht eine kluge Option. Gerade weil in solchen Momenten Ihre finanziellen Beteiligungen auf dem Spiel stehen und mögliche Strukturmaßnahmen nicht zu Ihrem Nachteil führen sollen, ist es wichtig, die Ihnen zur Verfügung stehenden juristischen Optionen vollumfänglich auszunutzen, um Ihre Ansprüche nachdrücklich durchzusetzen. Als Rechtsanwälte für Bankrecht und Kapitalmarktrecht gehört es zu unseren Aufgaben, Sie in diesen Situationen nach besten Kräften zu unterstützen.

Stimmrechtsvertretungen

Wenn Sie sich als Aktionär an einem Unternehmen beteiligen, dann steht Ihnen eine ganze Reihe von Rechten zu. Dazu gehört natürlich auch die Teilnahme an der jährlichen Hauptversammlung des Unternehmens, bei der Sie die Möglichkeit haben, über wichtige Beschlüsse abzustimmen. Es kann jedoch vorkommen, dass für Sie Gründe vorliegen, deretwegen Sie nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können oder nicht wollen. In einem solchen Fall kann es sehr sinnvoll sein, wenn Sie unsere Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in München als Ihre Stimmrechtsvertretung beauftragen. Bevor eine solche Stimmrechtsvertretung erfolgen kann, ist es wichtig zu wissen, mit welcher Aktienform Sie am Unternehmen beteiligt sind. Dabei lassen sich einerseits Inhaberaktion und andererseits Namensaktien voneinander unterscheiden.

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Bei Inhaberaktien erhalten Sie von Ihrer jeweiligen Depotbank eine Einladung zur jährlichen Hauptversammlung, wohingegen dieselbe Einladung bei Namensaktien direkt von der Aktiengesellschaft ausgegeben wird. Im Falle von Inhaberaktien haben Sie die Möglichkeit, Ihre Depotbank mit einer Dauervollmacht zu beauftragen, wodurch ab diesem Zeitpunkt die zukünftigen Einladungen zur Hauptversammlung direkt an den von Ihnen ernannten Stimmrechtsvertreter gehen. Die Einladungen für Hauptversammlungen von Aktionären mit Namensaktien haben keinen Bezug zur Depotbank, bieten jedoch auf der Einladung die Möglichkeit, eine Stimmrechtsvertretung zu ernennen. In diesem Fall tragen Sie eine Stimmrechtsvertretung Ihrer Wahl ein, bestätigen diese mit einer Unterschrift und übergeben sämtliche Dokumente an Ihre Stimmrechtsvertretung. Unsere Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen über umfangreiche Erfahrungen im Bereich der Stimmrechtsvertretung. Gerne übernehmen unsere Anwälte für Bankrecht in München diese Aufgabe für Sie.

UDI

Sollten Sie zu den vielen frustrierten Anlegern gehören, die in die Versprechungen der UDI-Gruppe investiert haben, dann beraten unsere Anwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht Sie auch gerne in dieser Situation. Gemäß der öffentlichen Darstellung der UDI GmbH sollte das Unternehmen das Kapital der etwa 17.500 Anleger in nachhaltige Energieprojekte für Biogas-, Windkraft- oder Solaranlagen investieren. Allerdings haben bereits eine ganze Reihe von Unternehmen der UDI-Gruppe Zahlungsschwierigkeiten und können Verpflichtungen gegenüber Anlegern nicht erfüllen. Eine Insolvenz in naher Zukunft ist daher nicht ausgeschlossen, wovon Sie als Anleger auch betroffen sein werden und womöglich der Verlust Ihres Investments droht.

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Vor Kurzem veröffentlichte die UDI-Gruppe ein Rundschreiben, das Sie als Anleger dazu auffordert, auf einen nicht unbeträchtlichen Teil Ihrer Forderungen zu verzichten, um dadurch eventuell zukünftige höhere Rückzahlungen zu erhalten. Diese Rückzahlungen sind allerdings in keiner Weise garantiert, weshalb auch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin nach der Veröffentlichung des Rundschreibens einige Warnhinweise herausgegeben hat, die darauf abzielen, dass sich geschädigte Anleger professionelle Unterstützung durch einen Anwalt holen sollen. Als Rechtsanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht in München bieten wir Ihnen diese Unterstützung gerne an und beraten Sie über mögliche rechtliche Optionen. Grundsätzlich raten wir Ihnen dazu, das Angebot der UDI nicht anzunehmen, insbesondere dann nicht, wenn Sie nicht zuvor Rücksprache mit Ihrem Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gehalten haben.

Vertragsverhandlungen

Vertragsgestaltungen auf dem Gebiet des Bankenrechts sind ganz besonders komplex und oft mit Fallstricken versehen. Benötigen Sie Hilfe bei Vertragsverhandlungen über Darlehen, Kreditsicherheiten, Vermögensverwaltung durch eine Bank oder einen Vermögensverwalter? Oder möchten Sie bei Verhandlungen beim Kauf oder der Vermittlung von Kapitalanlagen betreut werden?

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Wir bieten Ihnen eine Unterstützung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte bei den Vertragsverhandlungen an. Kontaktieren Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin.

Vorfälligkeitsentschädigung

Hat Ihre Bank Sie zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgefordert? Das erfolgt oft dann, wenn Sie als Darlehensnehmer Ihr Immobiliendarlehen vorzeitig zurückzahlen wollen oder müssen. Und das kostet! Dabei sind die Gründe dafür schon meist sehr unangenehm (Umzug, Scheidung oder der Verlust des Arbeitsplatzes) und dann kommen noch empfindliche zusätzliche Kosten obendrauf.

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Es gibt jedoch Möglichkeiten, wie Sie die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung durch Zusammenarbeit mit einem Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht vermeiden – oder zumindest reduzieren können. Sogar eine bereits geleistete Vorfälligkeitsentschädigung können wir gegebenenfalls für Sie zurückholen, falls Fehler in den abgeschlossenen Kreditverträgen gemacht wurden. Denn die Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Verbraucher ordnungsgemäß zu informieren und korrekte Angaben, wie z. B. die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, zu machen. Wurde dies nicht oder nicht ausreichend gemacht, ist entweder die Vorfälligkeitsentschädigung oder sogar der gesamte Darlehensvertrag angreifbar. Schalten Sie unbedingt einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein und lassen Sie sich Ihre Möglichkeiten aufzeigen.

Wertpapierhandelsgesetz

Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) reguliert in Deutschland den Wertpapierhandel. Es dient der Kontrolle von Wertpapierdienstleistungsunternehmen zum Schutz der Anleger. Im Wertpapierhandelsgesetz werden die Veröffentlichungspflichten für börsennotierte Unternehmen geregelt, aber auch die Pflichten der Aktionäre (z. B. die Stimmrechtsmitteilungen). Das Gesetz betrifft sowohl börsliche als auch außerbörsliche Wertpapiergeschäfte.

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Sie haben eine Frage oder ein Problem bezüglich des Wertpapierhandelsgesetzes? Das Bank- und Kapitalmarktrecht gehört zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei in München. Sprechen Sie uns an, welche konkrete Lösung wir Ihnen anbieten können.

Wertpapierrecht

Es gibt unzählige Wertpapiere mit den unterschiedlichsten Anlageschwerpunkten, Funktionsweisen, aber auch Risiken. Dementsprechend anspruchsvoll sind die Anforderungen an die Beratung der Anlagekunden. Und nicht immer genügt diese Beratung den allgemeinen Erfordernissen und die empfohlene Wertpapieranlage entspricht weder Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft, noch wurden Sie über ihre Funktionsweise und die mit dem Produkt verbundenen Risiken umfassend aufgeklärt.

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Nur wenige Kunden kennen sich mit den hochkomplexen Wertpapierprodukten aus. Aber auch viele Bankberater sind schlecht informiert und können die Produkte so erklären, dass der Kunde sie verstehen und die Risiken erkennen kann. Zusätzlich besteht von Seiten der Bank oft ein starkes wirtschaftliches Eigeninteresse, dass die Kunden bestimmte von ihr empfohlene Wertpapierprodukte zeichnen. So erhält die Bank von den Emittenten der Produkte in der Regel das sogenannte Agio und zusätzlich Provisionen. Auf diese Rückvergütungen muss die Bank ihre Kunden eigentlich hinweisen. Meistens kommen sie, Versicherungen und auch sonstige Anlageberater dieser Erklärung nur völlig unzureichend nach.

Die Folge einer fehlerhaften Beratung sind Schadensersatzansprüche der Kunden. Melden Sie sich umgehend bei einem Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in München, wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie möglicherweise nicht oder nicht richtig informiert wurden.

Wirecard AG

Seit dem 25. Juni 2020 ist die Wirecard AG insolvent. Für viele Anleger und Aktionäre ist dies ein finanzielles Desaster. Sie sind ebenfalls betroffen? Dann kontaktieren Sie schnell einen Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht, um Ihre Investitionen eventuell teilweise zu retten und um Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

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Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft unter anderem wegen des Verdachts der Marktmanipulation und Betrugsverdachts. Den Investoren in Aktien, Anleihen und Derivate drohen große Verluste. Wie bei jedem Insolvenzverfahren können die Gläubiger ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Tatsächlich wird dies für die Aktionäre desaströs sein, da ihre Forderungen nachrangig bedient werden – falls es überhaupt noch etwas zu verteilen gibt. Für die Anleger sieht es im Insolvenzverfahren zwar etwas besser aus, aber auch sie können mit keiner hohen Insolvenzquote rechnen. Damit Ihr Geld nicht komplett verloren geht, können wir Ihre Schadensersatzansprüche prüfen, die sich gegen die Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard AG und auch gegen die Wirtschaftsprüfer richten. Vertrauen Sie uns als im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte: Wir beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Schadensersatzansprüchen.

Daniela Bergdolt, Rechtsanwalt in München
Telefonische Ersteinschätzung
089 896743200
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